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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schreibbüro Franke

Stand: 02.12.2013

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind der jeweilige Auftraggeber und www.schreibbüro-franke.de (nachfolgend „Schreibbüro“ oder „Auftragnehmer“ genannt).

Bedient sich eine Partei bei der Durchführung des Vertrages Dritter, so werden diese nicht Vertragspartner. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, begründet sich daraus kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und den jeweiligen Auftraggebern.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Schreibbüro und dem jeweiligen Auftraggeber. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

Bei Auftragserteilung per Internet hat der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Vertragsabschluss

Angebote des Schreibbüros über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für das Schreibbüro nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Schreibbüro vereinbart wurde. Zu einem wirksamen Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch das Schreibbüro. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung haben schriftlich zu erfolgen; der Auftraggeber hat in seiner Auftragserteilung seine vollständigen Kontaktdaten (Name und korrekte Anschrift) mitzuteilen.

Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es dabei nicht an.

Soweit im Folgenden nichts Anderweitiges bestimmt ist, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrages sowie die Vergütung. Die Angaben hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringenden Leistungen im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweichen sollten, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

4. Lieferung und Leistungsumfang

Die Leistungen des Schreibbüros erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers. Das Schreibbüro übernimmt in diesem Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Das Schreibbüro erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik.

Die Lieferung der ausgeführten Leistungen erfolgt auf dem jeweils vereinbarten Übertragungsweg (per Postsendung, Übergabe, E-Mail oder auf sonstigen Datenträgern). Das Schreibbüro haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Das Risiko, dass bei der Übertragung Daten verloren gehen oder diese unvollständig oder verfälscht beim Auftraggeber ankommen, trägt allein der Auftraggeber, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Schreibbüros vorliegt. Dasselbe gilt auch bei anderweitiger Lieferung.

5. Termine, Lieferfristen

Das Schreibbüro ist grundsätzlich bemüht, sämtliche Aufträge schnell, termin- und fristgerecht auszuführen.

In den Verträgen genannte Termine oder Fristen zur Ausführung der Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Schreibbüro schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, anderenfalls sind genannte Termine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist für eine Leistung nachweisbar auf Hindernisse zurückzuführen, die das Schreibbüro nicht zu vertreten hat, so wird der Termin bzw. die Frist angemessen verlängert.

Das Schreibbüro wird den Auftraggeber über eintretende erhebliche Verzögerungen jeweils schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Verzögerungen von weniger als 10 % sind nicht erheblich. Bei eintretenden Verzögerungen ist der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosen Verstreichens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und für das Schreibbüro unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.

Dateien und Datenträger, die der Auftraggeber dem Schreibbüro zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von Rechten Dritter sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Schreibbüro alle aus der Benutzung dieser Dateien oder Datenträger entstehenden Schäden und stellt das Schreibbüro von allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen dem Schreibbüro übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die das Schreibbüro bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist das Schreibbüro berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet das Schreibbüro die Unterlagen zurück. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so hat der Auftraggeber die hieraus entstehenden Folgen wie Verzögerungen, Mehraufwand, Mehrkosten usw. selbst zu tragen.

7. Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung der Leistung richtet sich nach der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste des Schreibbüros. Abweichend davon kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Erfolgt eine Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand, wird auf der Grundlage von Tätigkeitsberichten des Schreibbüros abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden erstellt werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 15 % auf den Gesamtpreis berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach Ausführung der Leistung bzw. zum Monatsende.

Sollte ein Festpreis für die Leistung vereinbart sein, aufgrund unvollständiger, unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand jedoch erheblich über den bei Vertragsabschluss festgelegten Schätzungen liegen, so ist das Schreibbüro zu einer angemessenen Erhöhung des Festpreises berechtigt.

Die Rechnungssumme ist spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Auftraggeber trägt ferner die Versandkosten (Porto etc.) für die Übermittlung der ausgeführten Leistungen, sofern diese nicht durch elektronische Datenfernübertragung erfolgt. Des Weiteren hat der Auftraggeber die etwaig notwendigen Fahrtaufwendungen in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer zu tragen. Dies ist dem Auftraggeber bei der Erteilung des Auftrags bewusst.

8. Leistungsmängel

Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich gegenüber dem Schreibbüro angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.

Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Das Schreibbüro haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Störungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.

9. Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge

Widerrufsrecht für Verbraucher

Für den Fall, dass der Auftraggeber eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Erbringung der Dienstleistung mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher diese AGB in Textform (z.B. durch Brief, Fax oder E-Mail) erhalten hat oder das Schreibbüro den Verbraucher in sonstiger Weise über sein Widerrufsrecht nach § 355 in Verbindung mit § 312 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) belehrt hat und seinen Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB iVm § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht sowie zusätzlich seinen Pflichten nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 der vorgenannten Verordnung nachgekommen ist. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Der Widerruf ist zu richten an:

Michael Franke - Schreibbüro - Mangfallstraße 11, 83052 Bruckmühl

Sollte der Verbraucher diese Kundeninformationen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) nicht erhalten und das Schreibbüro den Verbraucher auch nicht in sonstiger Weise ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht nach § 355 i.V.m. § 312 d BGB belehrt haben, erlischt das Widerrufsrecht nicht.

Sollte der Verbraucher vom Auftragnehmer zwar ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein, dieser aber seinen Informationspflichten nach § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht sowie zusätzlich seinen Pflichten nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 der vorgenannten Verordnung nicht vollumfänglich nachgekommen sein, so erlischt das Recht zum Widerruf endgültig sechs Monate nach Vertragsschluss.

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Widerrufsfolgen

Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit dem Schreibbüro gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Verbraucher dem Schreibbüro die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er ihm insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftraggeber die Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufsfrist. Das Schreibbüro ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.

10. Stornierung des Auftrages

Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts gemäß Ziffer 9. berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er dem Schreibbüro die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits fertig gestellten Teile der in Auftrag gegebenen Leistungen zu bezahlen.

11. Störungen, höhere Gewalt

Das Schreibbüro übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden bzw. Verzögerungen, die auf Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

12. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und das Schreibbüro sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

Das Schreibbüro ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

Alle Daten und Unterlagen, die dem Schreibbüro vom Auftraggeber für die Bearbeitung und Durchführung des erteilten Auftrages zur Verfügung gestellt werden, werden höchst vertraulich und entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Informations- und Telekommunikationsdienstgesetzes behandelt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers werden vom Schreibbüro keine Daten an Dritte weitergegeben.

13. Allgemeines

Der zwischen dem Schreibbüro und dem Auftraggeber zustande gekommene Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Rosenheim. Das Schreibbüro ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.

14. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

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